R O M A N U S
Bischof von Meaux, bezeugt vermutlich im Jahr 748 (oder
747 ?)
In einem undatierten Brief[1], der vermutlich am 01. Mai 748
oder schon 747[2] geschrieben wurde,
bedankt sich Papst Zacharias bei dreizehn fränkischen genannten Bischöfen[3],
darunter Romano Meldensi[4] episcopo[5], für ihre Glaubensbekenntnis und Verbundenheit
mit dem römischen Stuhl und legt ihnen die Unterstützung seines Legaten Bonifatius
nahe. Dieses Schreiben bezieht sich zweifelslos auf eine Synode, die sicherlich
im Frühjahr 747 im Teilreich des Hausmeiers Karlmann stattgefunden hat[6].
In seiner am 13. August 762[7] feierlich ausgestellten Urkunde zugunsten Prüm führt König Pippin
auf, dass er in diesem Kloster Mönche der congregatio domni Romani et Vulframni
episcoporum[8] angesiedelt hat[9].
In einem Brief[10] erinnert Bischof Lullus von Mainz genannte Priester
an seine Anordnung für domni Romani episcopi[11] die 30 Messen, jene Psalmen und jenes Fasten iuxta constitutionem
nostram[12] einzuhalten.
Eine Fassung des Martyrologium Hieronymiamum[13] enthält zum 04. März die Eintragung
Romani episcopi ordinatio[14].
In der Forschung[15]
ist eine Gleichsetzung mit dem Abt von Murbach Romanus, der 744 das Elsass
verlassen hat[16], in Erwägung gezogen worden,
stößt aber auf chronologische Schwierigkeiten . [17].