D U B A N U S
Abt-Bischof des Klosters Honau, urkundlich belegt von 723 bis
758
Eine auf den Namen des Königs Theuderich (IV.) ausgestellte Fälschung[1] besteht ohne Zweifel
im Wesentlichen aus einer echten Urkunde des Abts Benedictus[2],
mit welcher dieser sich einen Nachfolger[3] in der Person von
Tubanus[4]bestimmte.
Am 21. Juni 723[5],
in Ebersheim[6],
schenkt Boronus[7] dem unter der Leitung des Abtes
Benedictus sive Tubanus[8]
stehenden Kloster Honau[9],
seinen Anteil der Insel Honau aus väterlichem Erbe[10]
sowie eine Manse[11] in Killstett[12].
In Mandeure[13],
am 16. April 748[14], übergibt der illuster vir Boronus dem
unter der Leitung des Bischofs Dubanus[15]
stehenden Kloster Honau eine Hufe in der Mark Joahbagine[16]
sowie seinen Besitz in Nuzwert[17]
und auf der Insel Honau[18].
Hugo[19]
schenkt am 29. Mai 748[20]
in Honau dem von Bischof Dubanus geleiteten Kloster auf der Insel
Honau seinen Erbteil seines verstorbenen Vaters Bleonus.
Auch Bodolus[21] übergibt in Surbourg[22]
am 12. Oktober 749[23] dem Kloster unter Abt Dubanus den
Anteil an der Insel Honau[24],
den er von seinem Vater Hugo[25] geerbt hat.
Mit einer uns ohne Datum erhaltenen Urkunde[26] nimmt der Hausmeier
Pippin die Kommendation des Bischofs Dubanus, Abt des Klosters Honau,
für sich und den Besitz seines Klosters an, nimmt Dubanus unter
seinen Schutz[27] und sichert den Besitz, mit dem es unter dem
dux Adalbertus[28] und danach unter
Pippins Vater Karl (Martell)[29] ausgestattet wurde.
Das Chartular des Klosters enthält noch eine andere Urkunde ohne Datum, mit der
Pippin, illuster vir und maiordomus, dem Kloster Honau[30]
auf Bitten des Bischofs Dubanus das fodrum[31] erlässt.
Laut einem im 15. Jahrhundert niedergeschriebenen Text[32]
hätte Honau schon von König Childerich die Zollfreiheit erhalten[33].
Mit einer am 15. September 758[34]
in Düren[35] ausgestellten
Urkunde gewährt König Pippin auf Bitten des Abtes Dubanus dem Kloster
Honau die Immunität und legt dar, dass die Einkünfte auf die der Fiskus verzichtet,
der Beleuchtung zugeteilt werden sollen[36].
Wahrscheinlich um die gleiche Zeit[37]
bestätigt König Pippin auf Bitte des Bischofs und Abtes Dubanus dem
Kloster Honau im Elsassgau[38] den sowie von Dubanus als auch
von seinen Vorgängern[39]
erworbenen Besitz und die früher ausgestellte Urkunde[40].
Bischof Dubanus[41]
steht unter den Unterzeichnern der am 27. September 749[42]
in Straßburg ausgestellten Urkunde des Bischofs Heddo, mit welcher dieser
die Gründung eines Klosters auf der Rheininsel Arnulfoauga[43]
bestätigt. Aber die Unterschriften sind zweifelslos jüngeren Datums[44].
Ein Chronist des 14./15. Jahrhundert gibt 760 als Todesjahr des Tubanus
an[45].