E R E M B E R T U S[1]
Bischof von Worms und Abt von Wissembourg/Weißenburg,
bezeugt seit 764, verstorben im Jahr 793
König Pippin, auf Bitten des Bischofs Erembertus von Worms[2], bestätigt[3]
dieser Kirche die von seinem Vorgänger König Dagobert[4] verliehenen Immunität[5].
Dieser Abschrift fehlt das Eschatokoll, das Original könnte aber im Jahr 764 ausgestellt
worden sein[6].
Erembertus episcopusist in einer sehr großen Zahl[7]
Weißenburger Urkunden, deren erste am 19. November 764[8]
und die letzte am 01. August 792[9]
ausgestellt wurden, als Abt dieses Kloster[10]
genannt.
Ermembertus episcopus civitate Warmacensis[11]
gehört zur den fränkischen[12] Bischöfen[13],
die von den jungen Königen Karl und Karlmann nach Rom abgeordnet wurden, um an
einer von Papst Stephan III. einberufenen Kirchenversammlung, die über den Usurpator
Constantin zu Gericht sitzen sollte, teilzunehmen. Diese Synode tagte vom 12.
bis 14. April 769 in der Lateranbasilika[14].
Ermberctus episcopus unterschreibt eine am 20. Dezember 770 in Worms[15] ausgestellte
Urkunde[16], mit welcher Folcradus
und Agilolfus dem Kloster Fulda pro anima Irminolfi[17] Besitz im Speyergau[18] schenken.
Um 776/777[19]
vereinbaren die Mönche von Wissembourg/Weißenburg mit ihrem Abt, Bischof Erembertus,
jedes Jahr gemeinsam an einem Festtag das Gedächtnis der toten Konventsmitglieder
zu feiern[20].
Eine am 04. November 792 ausgestellte Urkunde[21],
mit welcher Rachildis deo sacrata[22] dem Kloster Lorsch Besitz übergibt,
berichtet, dass Bischof Ermbertus[23]
ihr Liegenschaften in Dienheim[24]
im Wormsgau, wo sie auch ihre Güter schenkt, zum Seelenheil ihres Bruders Heimericus
in ihren Besitz überführt hat.
Die am 20. Dezember 837 ausgestellte Urkunde Kaisers Ludwig d. Fr.[25]
zugunsten der Würzburger Kirche berichtet, dass der verstorbene Erenbertus
episcopus von Karl dem Großen königliches Lehen in Osterburken[26]
und Hemsbach[27]
in Wingarteiba[28]
erhalten hatte.
Ermbertus episcopus Vangione[29]
stirbt im Jahr 793[30],
am 03. Januar[31].