G A U Z I O L E N U S[1]
Bischof von Le Mans, urkundlich belegt von 743 bis 762
Am 02. März 743[2], in Compiègne, bestätigt
König Chilpericus[3]
Bischof Gauziolenus von Le Mans[4]
das von König Dagobertus[5]
und dessen Vorgängern den Bischöfen Berarius[6],
Aichilbertus[7]
und Herlemundus[8]
gewährte Immunitätsprivileg für die villa Ardin[9]
im Poitou.
Aus einer Fälschung, der das Schlußprotokoll fehlt[10],
mit welcher König Childerich Bischof Gauziolenus das Immunitätsprivileg
der Bischofskirche von Le Mans und die Vergabe des Klosters St. Calais als Beneficium
bestätigt haben soll, ist zu entnehmen, dass der Bischof sehr wahrscheinlich am
selben Tag wie die Bestätigung des Ardinprivilegs ein allgemeines Immunitätsprivileg
erhalten hat[11]. Auch der zweite
Teil der Urkunde, worin eine über St. Calais ausgestellte Precarie zugunsten des
pontifex abbas Dido[12] bestätigt wird,
"kann in seiner Aussage authentisch sein"[13].
In einer auf den 15. März (? 749)[14]
datierten Fälschung[15], wobei es sich aber möglicherweise
um eine authentische, aber interpolierte Urkunde handelt[16], bestätigt König Chilpericus[17]
auf Bitten des Bischofs Gauziolenus die von diesem dem Abt Sicbaldus[18]
für das Kloster St. Calais ausgestellte Precarie.
In einem im Mai 749 ausgestellten Mandat[19]
unterrichtet (der Hausmeier Pippin ?)[20] Abraham[21], vicedominus
des Bischofs Gauziolenus, und dessen auditor Raganfredus,
agens von Neuville[22] über die mit der Verleihung dem Acileus einer
Liegenschaft in Chèvrenolles[23] verbundenen Bedingungen[24].
In einer in Le Mans um 751/752[25]
ausgestellten Precarie verbo regis[26],
deren Authentizität bezweifelt wurde[27], verpflichtet
sich Vulsindus gegenüber Bischof Gauziolenus und dem Klerus
der Bischofskirche von Le Mans[28] zur Zahlung eines
Census für die Nutznießung erhaltenen Güter[29].
Mit einer in Jupille[30]
im März 756[31] ausgestellten Urkunde[32] verpflichten sich Adalbertus[33] und Hagano gegenüber
Bischof Gauziolenus von Le Mans zur Zahlung eines Census[34] für die auf Befehl Pippins aus dem Besitz des
hl. Gervasius[35]
Ardin[36] und Vicq-sur-Gartempe[37] im Poitou[38], Cierzac[39]
im Saintois[40] und Gauriac[41]
im Bordelais[42] mit allem Zubehör von ihm auf Lebzeit als beneficium
zur Nutznießung erhaltenen Güter. Die Prekarie soll alle fünf Jahre erneuert
werden[43].
Gaucilenus episcopus civitas Celmanis unterschreibt die Gebetsverbrüderung,
die zwischen den anwesenden Bischöfen und Äbten des synodalis conventus
von Attigny[44] mutmaßlich im
Jahr 762[45] vereinbart
wurde.
Das signum Gauzleni episcopi[46]
steht an zweiter Stelle[47] derer der Bischöfe[48], die das feierliche königliche Diplom am 13.
August 762[49]
in Trisgodros[50]
villa puplica bezeugen: Pippin mit seiner Frau Bertrada überträgt
dem Kloster Prüm[51], das sie auf der Grenze des
Bid- und Ardennengaus durch Entsendung einer Ordensgemeinschaft aus der Kongregation
der Bischöfe Romanus und Vulframnus[52]
gegründet haben, etliche Güter in verschiedenen pagi[53];
Pippin bestätigt auch frühere Schenkungen, stellt das Kloster unter seinen Schutz
und erteilt ihm die freie Abtswahl[54].
Die Actus pontificum Cenomannis in urbe degentium[55],
deren Angaben mit Vorsicht zu verwerten sind[56], berichten im
ersten Teil der Gesta Gauzioleni[57]
von einer Sedisvakanz[58] nach dem Tode Bischof von Le
Mans Herlemundus[59], der Juni 721[60] noch im Amt war. Die Bischofskirche lag damals
in den Händen[61] des Grafen Rothgarius
und seines Sohnes Karivius[62];
ein Bischof Berarius[63]
erledigte wohl die bischöflichen Funktionen[64].
Aber die "Tyrannen" sahen sich gezwungen, unter dem Druck des populi
sagen die Gesta, eher "das Ergebnis des Zusammenspiels der karolingischen
Familie mit ihren neuen Anhängern, den Rotgarsöhnen, die auf diese Weise die Macht
zwischen Seine und Loire festigen konnten"[65], die Herrschaft über das Bistum
abzugeben und einen Bischof in der Person von Gauziolenus einsetzen,
einem anderen Sohn des Rothgarius, ein ungebildeten Kleriker sagen die
Actus, der vom Metropoliten von Rouen die Bischofsweihe erhält[66],
da der zuständige Metropolit von Tours sich dazu weigerte[67].
Im zweiten Teil bringen die Gesta, dass Pippin[68] den Kölner Kleriker und Priester
Herlemundus in Le Mans als Bischof einsetzte[69]. Dieser konnte sein Amt neun
Jahre walten, zog sich aber nach seiner Blendung durch Gauziolenus[70]
ins Kloster[71]
zurück[72].
Der dritte Teil der Gesta[73]
befasst sich zuerst mit den vier Chorbischöfen, die Gauziolenus zur
Seite standen[74]: Seufredus,
Desideratus, Berthodus und endlich Merolus[75] zur Zeit Karls des Großen[76], dann mit der Lage der Kirche
von Le Mans am Ende des Pontifikats des Gauziolenus[77],
gefolgt von dessen Tod - Gauziolenus sei nach einer Amtszeit von
50 Jahren[78] in
Sougé-le-Ganelon[79] gestorben und in St. Peter und Paul[80] begraben worden
- und schließlich ausführlich mit dem vicedominus Abraham[81].
Laut der Darlegung eines Fragmentes der Gesta domni Aldrici[82] sollen Gauziolenus und sein Bruder
Harivius, als Pippin von einem Feldzug zurückkehrend durch die Gegend kam[83],
ihm die Toren der Stadt verschlossen und seinen Truppen Verluste zugefügt haben[84].
Daraufhin verwüstete Pippin die Umgebung und forderte die Mönche des zu dieser
Zeit Bischofskloster St. Calais auf, dem Bischof den Gehorsam zu kündigen und
sich als unter seinem Schutz stehend zu betrachten[85].