H E D D O[1]
Abt von der Reichenau
von 727 bis 734,
Bischof von Strasbourg (dt.: Straßburg), bezeugt von
734 bis 762,
wahrscheinlich nicht Abt
von Munster im Gregoriental
Der Mönch Hermann von Reichenau, in seiner im 11.
Jahrhundert verfassten Chronik[2], bringt in großen Zügen die ersten Informationen zu Eto: Als
der erste Abt der Reichenau[3], Pirminius,
sich gezwungen sah, sein Kloster im Jahr 727[4] zu verlassen[5], konnte er seinen Nachfolger ernennen, der Eto[6] wurde. 732 verbannte ihn der Alemanne Theodebaldus[7] nach Uri[8], aber im selben
Jahr wurde er durch den fränkischen Hausmeier Karl Martell[9]
wieder in sein Amt eingesetzt und schließlich im Jahr 734[10] zum Bischof von Straßburg[11] ernannt[12].
Das Breviarium Urolfi[13], vermutlich Ende des
8. Jahrhunderts[14] verfasst, berichtet,
dass der bayerische Herzog Otilo das Kloster Altaha[15] erbauen und von Alemannien
zwölf Mönchen mit Unterstützung des Königs Pippin und mit Hilfe des Bischofs
Eddoni[16] an diesen Ort kommen ließ[17].
In einem undatierten Brief[18], der vielleicht
am 01. Mai 748 oder schon 747[19] geschrieben wurde,
bedankt sich Papst Zacharias bei dreizehn fränkischen genannten Bischöfen[20], darunter Heddo Stratburgnensi episcopo, für ihre Glaubensbekenntnis und Verbundenheit mit dem römischen
Stuhl und legt ihnen die Unterstützung seines Legaten Bonifatius nahe. Dieses
Schreiben bezieht sich zweifelslos auf eine Synode, die sicherlich im Frühjahr
747 im Teilreich des Hausmeiers Karlmann stattgefunden hat[21].
Für die Gründung eines Klosters auf der Rheininsel
Arnulfsau[22] durch Graf Rothardus[23]
stellt Heddo … in Stradburgo
civitate vocatus episcopus am 27. September 749[24] ein Exemtionsprivileg aus[25].
Am 08. März 780[26] bestätigt Karl der Große einen
zwischen dem Konstanzer Bischof Sedonius[27] und Abt Johannis[28] von St. Gallen
mit Zustimmung des Bischofs Haeddo[29
abgeschlossenen Vertrag[30], nach welchem die Äbte des der Kirche von Konstanz gehörigen
Klosters St. Gallen gegen einen jährlichen Zins über das Klostereigentum selbständing
verfügen können[31].
Mit seinem sogenannten Testament[32] vom 13. März
762[33] regelt Eddo peccator vocatus
Argentinensis urbis episcopus die Besitzausstattung[34] und die inneren Verhältnisse[35] seiner Klostergründung[36] in der Gemarkung Ettenheim[37]. Im Verbrüderungsbuch des Klosters
Reichenau steht auf der Seite der Nomina fratrum de monasterio quod Etinheim
nominatur[38] eine Liste des Konvents[39] geführt von Domnus Eddo eps. und
Helidulfus [40] .
Edo episcopus civitas Stradburgo unterschreibt
als zweiter[41]
die Gebetsverbrüderung, die zwischen den anwesenden Bischöfen und Äbten des
synodalis conventus[42] von Attigny[43] mutmaßlich im Jahr 762[44] vereinbart wurde[45].
Die Annales Monasterienses aus dem 12. Jahrhundert[46]
wollen wissen, dass Heddo Abt des elsässischen
Klosters Munster (dt.: Münster)[47] war, aber diese Angabe ist
vermutlich eine Fälschung.
Es folgen einige zweifelhafte Zuweisungen:
In einem undatierten[48]
Brief[49] schreibt Papst Gregor III. den Bischöfen[50] in provincia
Baioariorum et Alamannia[51]
constitutis[52] Uiggo[53],
Liudoni[54], Rydolto[55] et Phyphylo[56]
seu Addę[57] seinen Gesandten Bischof Bonifatius mit gebührender
und schuldiger Ehrerbietung aufzunehmen und wo dieser befiehlt, an der
Donau oder in Augsburg oder wo er sonst angibt[58], zur Abhaltung einer Synode zusammenzukommen[59].
Am 21. April 742[60] versammelt der Hausmeier Karlmann
die Bischöfe seines Teilreiches[61] mit ihren Priestern zu einem
Concilium et synodum[62],
und zwar Erzbischof Bonifatius mit sechs Bischöfen[63], Burghardus[64], Regenfridus[65], Witta[66], Willibaldus[67], Dada[68] und Edda[69].
Ein Bischof Audo steht als Subskribent
der Urkunde, die im Mai 757 in Compiègne[70] zugunsten des Klosters Gorze
vom Metzer Bischofs Chrodegangus ausgestellt wurde[71]. Es
ist die einzige Erwähnung dieses Bischofs, dessen Name für diese Zeit auf keiner
bekannten Bischofsliste steht[72] und vielleicht emendiert werden muss[73].