H A R T B E R T U S[1]
Bischof von Sens, belegt im Jahr 744
Das vom Hausmeier Pippin am 02. oder 03. März 744
in Soissons[2]
verkündete Kapitular verordnet, dass in den einzelnen civitates Bischöfe
eingesetzt und über diesen zwei Erzbischöfe[3],
Abel[4] und Ardobertus, erhoben werden.
In einem am 22. Juni 744 geschriebenen Brief an Bonifatius[5]
bestätigt Papst Zacharias die Metropoliten Grimo[6],…,
Abel sive Hartbercto, die Bonifatius per provincias constituit[7], in ihrer Würde und kündigt an,
dass er ihnen das pallium[8] mit einer kleinen Abhandlung zu dessen Gebrauch
sendet.
In einem anderen Brief an Bonifatius vom 05. November 744[9] wundert sich der
Papst, dass sein Legat, in einem neuen Schreiben[10],
das pallium nur noch[11] für Grimo beantragt hat, obwohl Bonifatius
drei Erzbischöfe, Grimo in Rouen, Abel in Reims[12]
und Hartbertus in Sens geweiht hat. Der Papst erwähnt, dass Letzterer
ihm die Briefe von Bonifatius, Karlmann und Pippin, in denen diese das
pallium für diese drei Metropoliten beantragt haben, gebracht hat[13].
Die Bischofslisten von Sens[14]
bringen Autbertus (Arbertus, Ohtbertus, Othbertus)[15] zwischen Merulfus, von
welchem wenig bekannt ist, und Lupus, der ab 757 bezeugt ist[16].
Der Bischof von Sens hatte das Münzrecht in seiner Stadt[17].