R H O D E G A R I U S[1]
Rekognoszent von zwei Urkunden des Hausmeiers Pippin für das Kloster Honau (ausgestellt zwischen 742/747 und 751)
Zwei nur kopial überlieferte und undatierte[2] Urkunden des Hausmeiers Pippin[3] zugunsten des Klosters Honau[4] sind von Rhodegarius[5] (rekognosziert und) geschrieben[6]: Die eine[7] berichtet, dass Bischof[8] Dubanus, Abt des Klosters Honau, zu Pippin gekommen sei, um sich und den Besitz seines Klosters ihm zu kommendieren[9]; darauf habe Pippin Dubanus unter seinen Schutz[10] genommen und den seinerzeit unter dem Herzog Adelbertus[11] und später unter Karl (Martell)[12] erhaltenen Besitz des Klosters gesichert[13].18.04.2012, überarbeitet 10.09.2014