M I L O
Graf von Narbonne, bezeugt von 759/768 bis 782,
vermutlich auch von Béziers und Lodève
Graf Milo ist urkundlich erst sicher seit 782 belegt, war aber schon früher Graf
von Narbonne: Ein Denar mit den Prägungen MILO und NRBO ist gefunden worden
sowie ein Denar von Pippin mit MILO[1].
Am 03. Juni 782 findet in Narbonne eine Gerichtsverhandlung statt[2]: Auf die vorgetragene Klage des
vom König Karl (dem Großen) ernannten Arluinus, causilicus et mandatarius
des sich auf Reisen befindeten[3]
Bischofs[4] Daniel[5]
von Narbonne, verurteilen die u. a. die königlichen missi Gualtarius, Adalbertus,
Fulco und Gibuinus, Graf Milo eine große Zahl[6]
genannter Güter im Gau von Narbonne dem Bischof zurück zu übergeben. Milo
behauptete diese Güter der Kirchen von Narbonne[7] vom König als Lehen
erhalten zu haben, konnte es aber nicht beweisen; dagegen stellte Arluinus
zwölf Zeugen, die eidlich bekräftigten, dass die Güter der Kirche von Narbonne
und dem Erzbischof Daniel gehört haben.
Im Urkundenbuch des Erzbistums von Narbonne, niedergeschrieben im 17. Jahrhundert,
befindet sich eine Notiz zum Jahr 779: Dem Erzbischof von Narbonne wird von Karl
dem Großen der Ort Calhau/Caillau[8],
den Graf Milo usurpiert hatte, zugesprochen[9].
Mit einer Urkunde Karls des Kahlen[10],
die nur durch zwei Notizen des Ende des 15. Jahrhunderts verfassten Inventars
des älteren Archivs der Kirche von Lodève bekannt ist, restituiert der König dieser
von Bischof Tatila geführten Kirche Güter[11], die ihr von
Karl dem Großen übergeben, aber von den Grafen Milo und Arnaldus[12]
usurpiert wurden; es handelt sich um Salasc[13], den villare Bardincum[14] in der Grafschaft von Béziers, und Nizas[15].
In einer am 20. Juli 794[16]
in Frankfurt[17] ausgestellten Urkunde zugunsten des Abtes Anianus[18],
Abt der Klöster St. Johannes und St. Laurentius[19], bestätigt Karl
der Große die von Milo urkundlich geschenkte villa Caunes[20].
Laut der obengenannten Urkunden und Münzen ist es möglich, dass Milo nach
759[21] ein größeres
Gebiet von Septimanischer[22] Gaue (Narbonnais,
Biterois/Béziers, Lodévois, Minervois …), für die keine Namen von Grafen bekannt
sind, verwaltet hat.