W I T M A R U S[1]
bezeugt von 753 bis 760 als Rekognoscenten der königlichen Urkunden
in Verberie,
wahrscheinlich 761 und 762 als Abt von Centulum (= St. Riquier)
Drei uns bekannte in der Pfalz Verberie[2]
ausgestellte Urkunden des Königs Pippin sind von Widmarus[3]
rekognosziert[4]: die erste[5]
am 23. Mai 753[6] zugunsten der Utrechter[7] Kirche, die zweite[8] im Jahr 754[9]
für Saint-Denis[10] und die dritte[11] am 10. Juni 760[12] zugunsten des Klosters Anisola (= St.
Calais)[13], sicherlich
auch noch eine Urkunde[14] für das Kloster Honau[15], in deren Abschrift die Angabe
sowohl des Ortes als auch die Zeit der Verfügung fehlen[16].
Witmarus abbas de Centula[17]
unterschreibt die Gebetsverbrüderung, die zwischen den anwesenden Bischöfen und
Äbten des synodalis conventus von Attigny[18] vermutlich im Jahr 762[19]
vereinbart wurde.
Ein Brief des Papstes Paul I. an König Pippin[20]
berichtet, dass Letzterer Widmarum … et Gerbertum[21] abbates adque
Hugbaldum[22]
virum inlustrem nach Italien gesandt hat, um mit den Langobarden zum Zweck
einer Regelung das Problem der iustitia[23]
mit der Kirche von Rom zu erarbeiten. Jene missi schließen zu diesem Thema
einen Kompromiss mit den Vertretern der Langobarden, der Pentapolis[24]
und anderer römischen Städten. Es wird außerdem vereinbart, dass die Gesandten
des Papstes und der römischen Städte mit Pippins missi sich zum König Desiderius
begeben würden, um eine andere wichtigere Streitfrage, de finibus civitatem
nostrarum (= des Papstes) et patrimoniis beati Petri[25],
zu regeln.
Im 11. Jahrhundert schreibt Hariulfus in seiner Chronik, die Gesta ecclesiae
Centulensis[26], über das Wenige,
was er von den früheren Äbten des Klosters weiß, dass Guitmarus[27],
ein sehr heiliger Mann, in der Neustria[28]
bestattet liegt[29].