W I D O
Eigentümer im Elsass (vor 768)
Mit der am 23. September 768 im Kloster St. Denis ausgestellten Urkunde[1] bestätigt König Pippin seinem getreuen Kaplan und Erzpriester Fulradus[2] auf dessen Bitte die Letzterem[3] von Uido[4] übertragenen Güter[5] in Guémar[6], Audaldovillare[7], Andolsheim[8], Sundhoffen[9], Grussenheim[10] und Ribeauvillé[11]. Die Rechtslage war folgende: Als Fulradus gefährlich erkrankte, übergab er diese Güter[12] im Elsass und in der Ortenau[13] dem König, damit er sie ad loca sanctorum[14] zukommen lasse[15]. Als Fulradus jedoch genesen sei, habe Pippin ihm die Güter wieder zurückgegeben. Denoch erbittet Fulradus darüber zur Absicherung gegen jeweilige andere Ansprüche[16] eine königliche Bestätigungsurkunde.25.08.2012 , überarbeitet 10.04.2015