A L B E R I C U S[1]
Bischof von Cambrai/Arras, bezeugt im Jahr 764
Ein Albericus episcopus[2] unterschreibt die
am 12. Juli 764[3] ausgestellte Urkunde, als die Gründer des Klosters
Lorsch[4], Williswinda und ihr Sohn, der Graf Cancor, ihrer
Gründung Besitz in Hahnheim[5] schenken.
Eine Abschrift der Collectio canonum Hibernensis[6] aus dem 8. Jahrhundert berichtet, dass sie auf Befehl vom domnus Albericus episcopus
urbis Camaracinsium et Adrabatinsium geschrieben wurde.
Die im 11./12. Jahrhundert verfassten Bischofslisten von Cambrai bringen Albricus[7]
zwischen Confridus/Gonfridus, erwähnt zur Mitte des 8. Jahrhunderts[8]
, und Hildoardus, der am Ende des Jahrhunderts bezeugt ist[9].