G E N E B A U D U S
Bischof von Laon[1],
bezeugt von 748 (747) bis 762
In einem undatierten Brief[2],
der vielleicht am 01. Mai 748 oder schon 747[3] geschrieben wurde,
bedankt sich Papst Zacharias bei dreizehn fränkischen genannten Bischöfen[4], darunter Genebaudo[5] Laudensi episcopo[6], für ihre Glaubensbekenntnis und
Verbundenheit mit dem römischen Stuhl und legt ihnen die Unterstützung seines
Legaten Bonifatius nahe. Dieses Schreiben bezieht sich zweifelslos auf eine Synode,
die sicherlich im Frühjahr 747 im Teilreich des Hausmeiers Karlmann stattgefunden
hat[7].
Genbaudus episcopus civitas Laudumo unterschreibt die Gebetsverbrüderung,
die zwischen den anwesenden Bischöfen und Äbten des synodalis conventus
von Attigny[8] mutmaßlich
im Jahr 762[9] vereinbart wurde.
Das signum Genebaudi episcopi steht nach Pippins Söhne an erster
Stelle[10] derer
der zahlreichen Zeugen[11] des wichtigen Diploms, mit welchem
König Pippin mit seiner Frau Bertrada am 13. August 762[12] in Trisgodros[13] villa puplica etliche
Güter in verschiedenen pagi[14] dem Kloster Prüm[15], das sie gegründet haben, überträgt;
Pippin bestätigt auch frühere Schenkungen, stellt das Kloster unter seinen Schutz
und erteilt ihm die freie Abtswahl.
In einer im Jahr 863 verfassten Denkschrift[16], entstanden während der Auseinandersetzungen
mit seinem widerspenstigen Suffragan Rothadus von Soissons, kommt Erzbischof
Hincmarus von Reims auf seinen Vorgänger Tilpinus[17]
zu sprechen; dieser sei "vom jüngeren Bischof Genebaudus von Laon,
einem Mann sowohl von herausragendem Alter[18] wie auch an Heiligkeit, und
durch diejenigen Mitbischöfe in den Diözesen von Reims[19], die von der Seuche des Abfalls in ihren Kirchen
zurückgeblieben waren[20],
zum Metropolitenbischof von Reims eingesetzt" worden[21].