T I L P I N U S
Bischof, dann Erzbischof von Reims, bezeugt ab 769, verstorben
vermutlich im Jahr 794
Die einzige zeitgenössische Quelle, die zu Tilpin überliefert ist, weist ihn auf
der Römischen Synode von 769 nach: Tilpinus[1]
episcopus civitate Remensis gehörte zu den fränkischen Bischöfen, die auf
Ersuchen des Papstes Stephan III.[2] von den jungen Königen Karl und
Karlmann nach Rom abgeordnet wurden, um an einer von Stephan einberufenen Kirchenversammlung
teilzunehmen: Diese Synode, die vom 12. bis 14. April 769 in der Lateranbasilika
tagte, sollte über den "Usurpator" Konstantin[3] zu Gericht sitzen[4].
Ein angeblicher Brief[5]
des Papstes Hadrian[6] stellt in seinem echten Anfangs- und Schlussteil[7] ein mandatum
für Tilpinus von Reims dar: Auf Antrag von König Karl (dem Großen)
und nach Gutachten zur Lebensführung durch Abt Fulrado, Franciae archipresbytero[8],
habe der Papst ihm das Pallium[9] verliehen und die Reimser Metropolitanrechte
bestärkt[10]. Er
beauftragt ihn mit den Bischöfen Viomagus[11]
und Possessor[12],
missi König Karls (des Großen), die Orthodoxie und Eignung Bischof Luls
von Mainz für das erzbischöfliche Amt zu prüfen.
In seinem Glaubensbekenntnis[13],
das er 779/780 schrieb[14], nennt er Viemadus, Tilpinus
und Possessor pontifices[15]
und missi Karls des Großen.
In seiner zwischen 948 und 954 verfassten Historia Remensis ecclesiae[16]
berichtet Flodoard, dass Tilpinus die Restitution zahlreicher Kirchengüter
in Francia quam etiam trans Ligerim (die Loire) erwirkte. Dabei beschäftigte
er hauptsächlich Achabbus[17].
Er vermehrt die Einnahmen seiner Kirche und ordnet mehrere villae, wo er
Koloniste ansässig macht[18].
Flodoard bezeugt aus Tilpinus' Zeit codices der Heiligen Schrift[19]
und berichtet, dass er in St. Rémi[20] Mönche einsetzte[21].
Alle Urkunden zugunsten der Reimser Kirche unter Tilpin sind nicht im Original,
sondern nur bei Flodoard überliefert[22].
Zunächst bestätigte König Karlmann in seinem ersten Herrscherjahr[23]
die Immunitätsprivilege[24], die seine Vorgänger Reims erteilt
haben[25].
Ferner erließ er Zollfreiheit[26], im Besonderen für die Brücke von Binson[27].
Karlmann verleiht auch einen appennis[28], befreit die milites der Reimser Kirche[29]
in Juvigny[30], Crugny[31],
Courvillle[32] und im Tardenois [33] von ihren militärischen Verpflichtungen[34].
Und zuletzt schenkt Karlmann der Reimser Kirche und dem Kloster Saint-Rémi für
seine Seele sowie für seine Grablege[35] die villa
Neuilly-en-Ourceois[36] samt allen Gütern[37].
Flodoard kommt dann zu den Urkunden, die Tilpinus von Karl dem Großen
erhalten hat[38]. Der König bestätigt die Immunität,
das Privileg seines Bruders hinsichtlich der militibus im Tardenois wie
jenes der cartis concrematis und die Schenkung Karlmanns zugunsten der
Kirche Saint-Rémi von Neuilly[39]
und Bibriliacum[40].
Sonst verfügen wir als Quellen zu Tilpin neben Flodoard fast ausschließlich nur
über Texte Hincmars von Reims[41].
In seiner Schrift De villa Noviliaco berichtet Hincmar, dass Tilpinus
23 Jahre nach Karlmanns Schenkung von Neuilly[42]
der Reimser Kirche starb: Todesjahr wäre dann 794[43].
Das Epitaph an Tilpins Grab, das Hincmar verfasste[44],
nennt als Todestag den 02. September und eine Amtszeit von 40 und mehr Jahren
ohne das Todesjahr zu nennen[45]; Flodoard dagegen gibt 47 Jahre
an[46], bevor er Hincmars Epitaph bringt[47].
Auf der Basis Hincmars Schrift[48]
Gesta de villa Noviliaco[49], die angibt, Tilpin sei 23 Jahre
nach der für 771 angenommenen Schenkung Karlmanns[50]
gestorben, hat man seinen Tod ins Jahr 794 gesetzt[51].
Hincmar wie Flodoard berichten außerdem, dass Tilpinus aus dem Kloster
Saint-Denis kam[52], aber von dem
Beginn seines Pontifikats in Reims ist nichts bekannt[53].