H I T H E R I U S[1]
Rekognoszent, dann "Kanzleivorsteher"
König Pippins, belegt von 760 bis 776
Abt von St. Martin in Tours, bezeugt von vielleicht
775 bis 791
Rekognoszent König Pippins "Kanzlei"[2]
sicher[3] ab Juni 760[4] folgt Hitherius[5] Baddilo[6] als "Kanzleivorsteher"[7] spätestens im Jahr 768[8]. Karl der Große belässt ihn in
dieser Funktion, die er dokumentiert[9] bis 09. Juni 776[10] ausübt.
Ittherius>[11], der mit anderen königlichen missi nach Italien
gekommen war, um für die Rückgabe der Patrimonien der römischen Kirche in Benevent
zu sorgen[12], erfüllte seinen Auftrag mit solchem Eifer, dass Papst
Stephan II. um 770/771 in einem an die Königin Bertrada und ihren
Sohn Karl (den Großen) gerichtetes Schreiben[13] seine Genugtuung zum Ausdruck bringt.
Etherius[14] wird in Rom, wo er Karl den Großen im Jahr 774 begleitet
hat, beauftragt, die Schenkungsurkunde[15] des Königs zugunsten des heiligen Petrus und seinen Stellvertretern
in Erfüllung des Versprechens, das sein Vater Pippin gegeben hatte[16], aufzusetzen[17].
In einer am 10. Mai vermutlich im Jahr 775 in Thionville
datierten Urkunde[18],
die in seiner heutigen Form nicht als echt eingestuft werden kann[19], bestätigt Karl der Große, auf Antrag des Abtes von St. Martin
in Tours Hitherius[20], die Verfügungen
seines Vorgängers Autlandus[21] über die Zuweisung einer aufgelisteten Anzahl Gütern und Bezügen
für den Bedarf der Mönche.
Mehrere Briefe des Papstes Hadrian I.[22] nennen Ittherius venerabilis abbas
und Magnarius[23] religiosus cappellanus
als missi in Italien. Karl d. Gr. hatte sie beauftragt, sich um die Rückgabe
der Patrimonien der römischen Kirche in der Sabina[24] zu kümmern; sie
kehrten aber zurück, ohne dieses Problem geregelt zu haben[25] .
Im April 782[26] in Quierzy[27] bestätigt Karl d. Gr., auf Antrag des Abtes Itherius
und nach Vorlage der Urkunden der Könige, seiner Vorfahren, und seines
Vaters König Pippin[28]
dem Kloster St. Martin von Tours die Immunität.
Ein Schreiben des Papstes Hadrian[29] berichtet, dass Karl d. Gr. die Äbte Ittherius und
Magenarius[30]
zu ihm gesandt hat, um sich über die Buße, die er den zum Heidentum zurückgefallenen
Sachsen auferlegen soll, zu erbitten.
Ein anderer päpstlicher Brief[31]
schildert, dass Ittherius vester (Karls d. Gr.) fidelissimus
ihm finanzielle Hilfe für die Restaurierung der Peterskirche zugesagt hat.
Mit einer am 31. August [32] in Kostheim[33] ausgestellten Urkunde schenkt Karl d. Gr. dem
Kloster St. Martin (in Tours) Besitz in Steinenstadt im Breisgau[34] , der zur Zeit
Pippins und Karlmanns beschlagnahmt worden war, den der verstorbene Alemanne Fulridus
dem Klosterzu Unrecht verkauft[35],
Abt Itherius aber zurückgegeben hatte.
Die Gründungsurkunde der cella St. Paul in Cormery[36],
die Abt Itherius/Iterius auf Eigengut unter Benutzung Güter seines
Klosters[37], die teilweise
Karl d. Gr. zu verdanken sind, wurde in St. Martin zu Tours am 07. Februar 791
verfasst[38].
Vielleicht ist es eine Anspielung an diese Gründung, wenn Alcuinus in einem
Brief an Patri Itherio[39]
ihn ermahnt sein Gelübde einzuhalten, da ihm nicht mehr viel Zeit übrig bliebe[40]?
Eine am 16. Juni 806 verfasste Urkunde[41]
berichtet, dass Itheri abbas bei einer Rechtsprechung[42] in Regensburg, die eine Unstimmigkeit
zwischen Bischof Atto von Freising und Abt Adalbertus von Tegernsee[43] schlichtete, zugegen war.