R A G H Y R A M N U S
Bischof (eines nicht genannten Sitzes), bezeugt 749 oder später
Raghyramnus[1] peccator episcopus[2] steht unter den Unterzeichnern der zum 27. September 749[3] datierten Urkunde des Bischofs Heddo[4] von Strasbourg (dt: Straßburg). Diese bestätigt[5] die Gründung eines Klosters auf der Rheininsel namens Arnulfsau[6] durch den Grafen Rothardus[7]. Aber die Unterschriften sind sicherlich später hinzugefügt worden[8].18.03.2011, überarbeitet 27.09.2015